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Essen, den 03.11.2023
Sage und schreibe 2473! – ja, richtig gelesen – Änderungsanträge wurden im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments eingebracht, bevor letzte Woche die endgültige Position des Parlaments zur Gesetzesinitiative der neuen Verpackungsverordnung im Detail feststand. Von dieser beindruckenden Anzahl an Anträgen wurden auch zahlreiche Änderungswünsche berücksichtigt. Mit dieser Gesamtposition geht das Parlament nun in das Trilog-Verfahren mit Rat und Kommission.
Wir haben 3 sehr wichtige Anforderungen an Händler daraufhin geprüft, ob es Anpassungen im Gesetzesvorschlag gibt:
1. Die Kontrollpflichten für Online-Plattformen bleiben Teil des Verordnungsvorschlags
Es bleibt dabei, dass elektronische Marktplätze wie Amazon die Kontrollpflicht bekommen sollen, ihre Seller daraufhin zu überprüfen, ob die Pflichten der erweiterten Herstellverantwortung (EPR) im jeweiligen Land eingehalten werden. In einigen Mitgliedsländern wie Deutschland, Frankreich, Spanien und Österreich haben elektronische Marktplätze diese Pflicht übrigens bereits heute.
Neu ist die explizit eingeräumte Möglichkeit, dass der elektronische Marktplatz die EPR-Verpflichtungen des eigentlichen Verkäufers auch „on behalf“ für diesen erfüllen darf. Diese gesetzliche Möglichkeit würde Servicemodelle, die es heute zur Übernahme der Verpflichtungen durch die Marktplätze teilweise schon gibt, stärken und einen solchen Service für Verpackungen EU-weit möglich machen.
D.h., Händler werden zukünftig in allen EU-Ländern EPR-Nachweise gegenüber den elektronischen Marktplätzen erbringen oder deren „on behalf“-Service in Anspruch nehmen müssen.
2. Meldungen sollen vereinheitlicht werden – aber mit wesentlich mehr #Meldekategorien als heute in vielen Ländern üblich
Der Vorschlag sieht weiterhin grundsätzlich die Vereinheitlichung der Meldekategorien für Verpackungen auf der Basis von 30 Verpackungsarten vor. Dies soll mittelfristig dazu führen, dass Verpackungsregistrierungen und -meldungen in den EU-Ländern möglichst einfacher werden, auf der anderen Seite müssen Unternehmen Ihre Verpackungsdaten zukünftig deutlich granularer pflegen, da die Vielzahl an Meldekategorien in vielen Ländern eine deutliche Erhöhung der heute dort geltenden Kategorien bedeutet.
3. Händler sollen zukünftig Ihre Lieferanten auf Einhaltung von EPR-Pflichten kontrollieren
Lieferanten sollen vom Händler daraufhin überprüft werden, ob diese über eine Verpackungsregistrierung im betreffenden Land verfügen und die Informations- und Kennzeichnungspflichten für die genutzten Verpackungen einhalten. Ansonsten besteht für die verpackte Ware ein Verkaufsverbot.
Wollen Sie mehr über Ihre Pflichten als Händler rund um Produktcompliance wissen, sprechen Sie uns gerne an oder besuchen uns auf www.wee-enable-it.de.
Ihr Team von WEE Enable IT Consulting
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