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Essen, den 21.06.2024
Die Refurbishment-Branche ist essentiell für die Kreislaufwirtschaft – dennoch haben auch Händler gebrauchter Produkte EPR-Pflichten einzuhalten!
Die EU sieht die Stärkung der Refurbishment-Branche und die Förderung von Reparaturen als essenziell zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Die Ecodesign-Ziele Wiederverwendbarkeit, Langlebigkeit, Zuverlässigkeit, Nachrüstbarkeit oder Updatefähigkeit sowie Reparierbarkeit sind eng damit verbunden, Produkten eine längere Nutzungsdauer insbesondere auch bei Zweitnutzern zu ermöglichen. Hierfür ist ein funktionierender und wachsender Markt für Refurbished-Produkte wichtig.
Sowohl die in der gerade verabschiedeten EU-Ökodesignverordnung (ESPR) enthaltenen Nachhaltigkeitskriterien als auch die verpflichtende Einführung von Digitalen Produktpässen (DPPs) werden die Refurbishment-Branche weiter pushen. Refurbished-Produkte werden durch bessere Produktinformationen z.B. zu Nachhaltigkeit & Reparierbarkeit aufgewertet und für den Kunden so noch interessanter.
Die Refurbishment-Händler müssen derzeit bei der Einhaltung der WEEE-, Batterie- und Verpackungsgesetzgebung mit einer eher unbefriedigenden Situation zurechtkommen:
Das heißt für Refurbishment-Händler konkret:
Fraglich ist, ob dies wirklich im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist oder vielmehr der längeren Nutzungsdauer durch Wiederverwendung von Refurbished-Produkten im Wege steht. Wir sind gespannt, ob z.B. die geplante Novellierung der WEEE-Richtlinie die Vorrausetzungen für Refurbishment-Händler verbessert. Eine Vereinfachung & Verbesserung für Refurbishment-Händler wäre nur konsequent, um den Markt für Refurbished-Produkte zu stärken und die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Wollen Sie mehr über Ihre europaweiten EPR-Pflichten als Händler von Refurbished-Produkten wissen, sprechen Sie uns gerne an oder besuchen uns auf www.wee-enable-it.de.
Ihr Team von WEE Enable IT Consulting
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Schneider und Schneider Integrierte Umwelt-Compliance- & IT-Beratung GbR
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Christophe Schneider
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