Die Refurbishment-Branche ist essentiell für die Kreislaufwirtschaft – dennoch haben auch Händler gebrauchter Produkte EPR-Pflichten einzuhalten!

Ihr Team von WEE Enable IT Consulting • 21. Juni 2024

Essen, den 21.06.2024


Die Refurbishment-Branche ist essentiell für die Kreislaufwirtschaft – dennoch haben auch Händler gebrauchter Produkte EPR-Pflichten einzuhalten!


Die EU sieht die Stärkung der Refurbishment-Branche und die Förderung von Reparaturen als essenziell zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft: Die Ecodesign-Ziele Wiederverwendbarkeit, Langlebigkeit, Zuverlässigkeit, Nachrüstbarkeit oder Updatefähigkeit sowie Reparierbarkeit sind eng damit verbunden, Produkten eine längere Nutzungsdauer insbesondere auch bei Zweitnutzern zu ermöglichen. Hierfür ist ein funktionierender und wachsender Markt für Refurbished-Produkte wichtig.



  • Branchenwachstum durch neue rechtliche Anforderungen der Kreislaufwirtschaft zu erwarten


Sowohl die in der gerade verabschiedeten EU-Ökodesignverordnung (ESPR) enthaltenen Nachhaltigkeitskriterien als auch die verpflichtende Einführung von Digitalen Produktpässen (DPPs) werden die Refurbishment-Branche weiter pushen.  Refurbished-Produkte werden durch bessere Produktinformationen z.B. zu Nachhaltigkeit & Reparierbarkeit aufgewertet und für den Kunden so noch interessanter.



  • Unbefriedigende Situation für die Refurbishment-Händler bei Einhaltung der EPR-Pflichten


Die Refurbishment-Händler müssen derzeit bei der Einhaltung der WEEE-, Batterie- und Verpackungsgesetzgebung mit einer eher unbefriedigenden Situation zurechtkommen:

  • Die Rücknahme  von Altgeräten, Batterien & Verpackungen ist gesetzlich national geregelt, es gibt geschlossene (statt im EU-Binnenmarkt organisierte) Kreisläufe für Registrierungs- & Meldepflichten und die verpflichtende Zahlung von Umweltbeiträgen pro Verkauf (z.B. Lizenzentgelte für Verpackungen).
  • Besonders bei aus unterschiedlichsten Quellen erworbenen Gebraucht-Produkten (ob von Privatleuten oder Firmen; aus In- oder Ausland) fällt es Händlern schwer festzustellen, ob im Verkaufsland für diese Produkte bereits die Umweltbeiträge gezahlt wurden.


Das heißt für Refurbishment-Händler konkret:


  • Auch sie müssen sich in allen Verkaufsländern registrieren, Meldungen abgeben und Umweltbeiträge zahlen (für Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen).
  • Damit haben sie gegenüber Händlern von Neuware einen Nachteil, weil sie die gleichen Aufwände und Kosten haben, obwohl sie bereits früher in Verkehr gebrachte Produkte „nur“ ein zweites Mal verkaufen.


Fraglich ist, ob dies wirklich im Sinne der Kreislaufwirtschaft ist oder vielmehr der längeren Nutzungsdauer durch Wiederverwendung von Refurbished-Produkten im Wege steht. Wir sind gespannt, ob z.B. die geplante Novellierung der WEEE-Richtlinie die Vorrausetzungen für Refurbishment-Händler verbessert. Eine Vereinfachung & Verbesserung für Refurbishment-Händler wäre nur konsequent, um den Markt für Refurbished-Produkte zu stärken und die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu fördern.


Wollen Sie mehr über Ihre europaweiten EPR-Pflichten als Händler von Refurbished-Produkten wissen, sprechen Sie uns gerne an oder besuchen uns auf www.wee-enable-it.de


Ihr Team von WEE Enable IT Consulting

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