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Essen, 31.03.2023
Lange haben sich Händler nicht intensiv genug mit Ihren Pflichten der EPR-Compliance befasst: es steckte ja schon im Namen: „Erweiterte HERSTELLER-Verantwortung“, da sollte sich der Hersteller als Produzent kümmern… Das allerdings ist zu kurz gedacht – Händler haben umfangreiche EPR-Pflichten und das in jedem Land, in das sie verkaufen.
Zum einen gibt es direkte Händler- bzw. Vertreiberpflichten:
Zum anderen ist der Händler im Verkaufsland nicht selten auch der Hersteller im juristischen Sinne. Dann betreffen ihn auch die sogenannten Herstellerpflichten:
Die Gefahren bei Non-Compliance sollten Händler nicht unterschätzen. Nicht nur verwaltungs- & zivilrechtliche Sanktionen drohen (Bußgelder, Vertriebsverbote, einstweilige Verfügungen etc.), auch der Schaden für Vertrieb und Image kann beachtlich werden. Und auch neue Themen wie z.B. das Recht auf Reparatur oder der Digitale Produktpass werden den Handel als wichtigen Akteur im Produktlebenszyklus betreffen.
Wollen Sie mehr über Ihre Pflichten als Händler rund um Produkt-Compliance wissen, sprechen Sie uns gerne an oder besuchen uns auf www.wee-enable-it.de.
Ihr Team von WEE Enable IT Consulting
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Schneider und Schneider Integrierte Umwelt-Compliance- & IT-Beratung GbR
Hermann-Sprenger-Weg 31
45279 Essen
Vertreten durch:
Patrick Schneider
Christophe Schneider
Telefon: 0201-25905859
E-Mail: info@wee-enable-it.de
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