EPR-Compliance – eine große Aufgabe auch für Händler

Ihr Team von WEE Enable IT Consulting • 31. März 2023

Essen, 31.03.2023


Lange haben sich Händler nicht intensiv genug mit Ihren Pflichten der EPR-Compliance befasst: es steckte ja schon im Namen: „Erweiterte HERSTELLER-Verantwortung“, da sollte sich der Hersteller als Produzent kümmern… Das allerdings ist zu kurz gedacht – Händler haben umfangreiche EPR-Pflichten und das in jedem Land, in das sie verkaufen.



Zum einen gibt es direkte Händler- bzw. Vertreiberpflichten:


  • Rücknahmepflichten existieren bei Elektroartikeln, Batterien und auch Verpackungen. Dazu zählt etwa bei Elektroartikeln die Pflicht zur „1:1-Rücknahme“ oder bei größeren Händlern u.a. in Deutschland seit letztem Jahr auch die „0:1“ Rücknahme – also ohne Neukauf des Kunden – wenn es sich um Geräte < 25 cm in den äußeren Abmessungen handelt – eine Pflicht, die bis heute noch selten gut umgesetzt wird.  


  • Informationspflichten: Händler mit größeren Verkaufsflächen für Elektroartikel und Onlinehändler müssen gut sicht- & lesbar über die Entsorgungspflichten der Verbraucher und die entsprechenden Rücknahmeplichten der Händler informieren. Auch für Batterien gibt es ähnliche Informationspflichten, solche zur Energieverbrauchskennzeichnung und in einigen Ländern bereits zur Reparierbarkeit kommen hinzu.


  • Explizite Kontrollpflichten sind zwar nicht beschrieben, aber um nicht in die Gefahr zu kommen, vorsätzlich oder fahrlässig zu handeln, empfiehlt es sich, von Lieferanten regelmäßig die EPR-Compliance seiner Produkte bestätigen zu lassen und seine EPR-Registrierungen stichprobenhaft in öffentlich einsehbaren Registern zu prüfen. Die aktuell wachsenden Pflichten elektronischer Marktplätze im Rahmen ihrer Marktplatzhaftung lassen für die Zukunft auch wachsende Kontrollpflichten der Händler erwarten.



Zum anderen ist der Händler im Verkaufsland nicht selten auch der Hersteller im juristischen Sinne. Dann betreffen ihn auch die sogenannten Herstellerpflichten:


  • Im Rahmen seiner Registrierungspflichten muss er sich bei den nationalen WEEE-, Batterie- & Verpackungsregistern anmelden, regelmäßig Mengenmeldungen abgeben und Recyclingkosten zahlen. Ist er im jeweiligen Land nicht mit einer Niederlassung vertreten, kommt oft die Pflicht hinzu, einen Bevollmächtigten zu benennen.
  • Auch in der Rolle des Herstellers gibt es Informations- & Rücknahmepflichten, ergänzt um Kennzeichnungspflichten an Produkt, Anleitung & Verpackung.


Die Gefahren bei Non-Compliance sollten Händler nicht unterschätzen. Nicht nur verwaltungs- & zivilrechtliche Sanktionen drohen (Bußgelder, Vertriebsverbote, einstweilige Verfügungen etc.), auch der Schaden für Vertrieb und Image kann beachtlich werden. Und auch neue Themen wie z.B. das Recht auf Reparatur oder der Digitale Produktpass werden den Handel als wichtigen Akteur im Produktlebenszyklus betreffen.


Wollen Sie mehr über Ihre Pflichten als Händler rund um Produkt-Compliance wissen, sprechen Sie uns gerne an oder besuchen uns auf www.wee-enable-it.de.  


Ihr Team von WEE Enable IT Consulting

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