EPR-Nachweise – Händlern auf Online-Marktplätzen bleibt wenig Zeit: Ab dem 01. Juli wird auch in Deutschland die WEEE-Nummer verlangt.

Ihr Team von WEE Enable IT Consulting • 24. März 2023

Essen, 24.03.2023


Ab dem 01. Juli wird auch in Deutschland die WEEE-Nummer verlangt. Frankreich und Österreich sind schon länger betroffen – Expertentipps für den Verkauf bei Amazon, eBay & Co.



Onlinehändler, die in Deutschland und Frankreich verkaufen, wurden von Amazon schon 2021 darüber informiert, dass sie ihre Registrierungsnummern als EPR-Konformitätsnachweise im Amazon-EPR-Compliance-Portal hochladen müssen.


In Deutschland wurden z.B. im letzten Jahr Angebote deaktiviert, sofern die Verkäufer keine sogenannte LUCID-Registrierungsnummer für Verpackungen vorweisen konnten. Zum 01. Juli dieses Jahres sind Amazon, eBay & Co. zusätzlich dazu verpflichtet, Angebote für Elektroartikel zu entfernen, die nicht den Bestimmungen des deutschen ElektroG entsprechen. Hierfür müssen Händler dann die von der stiftung ear erteilte WEEE-Registrierungsnummer nachweisen. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit, um die notwendige Registrierung zu beantragen und diese Marktzugangsvoraussetzung fristgerecht zu erfüllen. Aufgrund der Bearbeitungszeiten von ca. 6-7 Wochen sollten Händler jetzt schnell handeln.


Für Verkäufe in Frankreich mussten Onlinehändler schon seit einiger Zeit für alle drei EPR-Kategorien (Verpackungen, WEEE sowie Batterien) ihre Compliance nachweisen. Auch beim Verkauf in Österreich besteht mittlerweile dringender Handlungsbedarf, da dort bereits seit Jahresbeginn ebenfalls eine „Kontrollpflicht“ für Online-Marktplätze besteht.


Online-Marktplätze werden in den nächsten Jahren für weitere Länder EPR-Konformitätsnachweise verlangen. Spanien hat die beschriebene ‚Kontrollpflicht“ bereits in seine Gesetzgebung integriert. Zusätzlich sind Länder wie Belgien und Portugal gerade dabei, ihre Gesetze entsprechend anzupassen. Weitere Länder werden folgen, und in Zukunft wird es normal werden, EPR-Compliance nachzuweisen, bevor man auf Online-Marktplätzen verkaufen darf. Das gilt nicht nur für die bekannten Plattformen wie Amazon, eBay, Zalando, Otto, Rakuten oder About You, sondern auch für alle anderen.


Tipps:

  • Prüfen Sie, in welchen Ländern Sie derzeit über Online-Marktplätze verkaufen und checken Sie die Details Ihrer Verträge mit deren Betreibern.


  • Informieren Sie sich mehrere Monate vor dem eigentlichen Verkaufsstart auf dem Online-Marktplatz. Welche länderspezifischen EPR-Anforderungen gibt es? Sind diese produktspezifisch? Mit welchen Vorbereitungs- und Bearbeitungszeiten müssen Sie für Registrierung und andere administrative Aufgaben rechnen?


  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle nötigen Informationen und Daten gleich zu Beginn der Registrierungsprozesse bereithalten können. So vermeiden Sie Verzögerungen.


  • Bleiben Sie auf dem Laufenden. Stellen Sie sicher, dass Sie erfahren, wenn für Länder EPR-Nachweise benötigt werden. Wie sehen diese Nachweise jeweils aus?


Sprechen Sie uns gerne an oder besuchen uns auf www.wee-enable-it.de


Ihr Team von WEE Enable IT Consulting

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